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Sehr geehrte KollegInnen 
Der Indikationskatalog, den die Krankenvericherungen für
Pränataldiagnostische Leistungen aufgelistet hatten, ging schon auf ein rund 30
Jahre altes Schreiben zurück. Darin gab es die aktuellen Untersuchungen wie
Ersttrimester-Screening, Combined Test oder Organscreening bekanntermaßen
nicht. Daher wurden in vielen Institutionen diese anfangs neuen Leistungen mit
deutlich erhöhtem personellem, ausbildungsaufwändigem und appartivem Aufwand
auch nicht unter diesem Sammelkatalog - meist gedeckelt in Ambulanzpauschalen
und deshalb nahezu kostenlos für die Versicherer- erbracht. In den letzten
beiden Jahren hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger offenbar auf
Druck der Versicherten die Akzeptierung der genannten Leistungen als etablierte
Methoden gefordert, damit eben diese Untersuchungen kostenlos für die
Versicherten und sehr kostengünstig für die Versicherer erbracht werden. Es
wird hier von der seiten der Versicherer niedergeschrieben, dass diese
Leistungen in speziellen Institutionen an Krankenanstalten erbracht werden
sollen. Von einer Leistungserbingung extramural, sowie es beispielsweise in Deutschland
mit hoher Qualität in Spezialpraxen üblich ist, unter wirklicher Kostendeckung
der Krankenkassen ist nicht die Rede.
Von seiten der PränataldiagnostikerInnen der
Österreichischen Gesellschaft für Perinatale Medizin und der ÖGUM wurde der
Hauptverband darauf hingewiesen, dass die alten Formulierungen nicht mehr
aktuell und damit unklar sind und deshalb einer Neuformulierung bedürfen. Nach
Interaktionen ist vom Hauptverband der Österreichichen
Sozialversicherungsträger beiliegende Indikationenliste ausgesandt worden, auf
die wir hiermit hinweisen wollen. Damit ergeben sich im Falle einer Umsetzung
sowohl für die Pränatalmedizinischen Einrichtungen der Krankenanstalten als
auch für die Praxen,. insbesondere wenn Pränatalmedizinisch gearbeitet wird, Auswirkungen
in organisatorischer und abrechungsseitiger Hinsicht.
Inhaltlich ist festzustellen, dass damit im Gegensatz zu
einem zwischenzeitlich herausgegebenen Hauptverbandsschreiben das
Organscreening nicht mehr als sonographische Untersuchung bei erhöhtem
genetischen Risiko, wie beispielsweise bei der sogenannten Altersindikation,
finanziert und damit als Selbstzahleruntersuchung gesehen wird. Wir möchten
dies nicht weiter kommentieren, empfehlen aber , dies im Falle einer Krankenhausbasierten Einheit mit der
Wirtschaftsdirektion und /oder Ärztlichen Direktion abzustimmen und den
Zuweisern zur Kenntniszu bringen. Wir meinen darüber hinaus, dass im Falle
einer versäumten Ersttrimesterdiagnostik aus medizinischer Sicht ein
Organscreening dennoch indiziert erscheint. Es wird interessant werden zu
sehen, wie sich dies auf die Organscreeningfrequenz in jenen Bundesländern
auswirken wird wo dies umgesetzt wird.
Horst Steiner und
Erich Hafner
AK Gynäkologie und Geburtshilfe
Hauptverband der Oesterreichischen Sozialversicherungstraeger
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