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Pränataler Ultraschall - OGH macht Medizinpolitik bei der Schwangerenbetreuung |
Die Wogen die letzte OGH-Entscheidung betreffend den pränatalen Ultraschall sind noch nicht abgeebt (Kommentar dazu in Ultraschall in Med. 2007; 28:3-4), schon gibt es neuen brisanten Diskussionsstoff durch die Meinung der obersten RichterInnen (5 OB 148/07m). Klar ist einmal mehr, dass der OGH aktivere Medizinpolitik in Bezug auf die Schwangerenbetreuung betreibt als das Gesundheitsministerium. Wenn man dem Urteil etwas Positives abgewinnen möchte dann, dass es die Anliegen der ÖGUM im Bereich der Qualitätssicherung im Ultraschall unterstreicht. Es gilt die definierten Kriterien für das qualifizierte erweiterte Ultraschall-Screening (ÖGUM/DEGUM,FMF) einzuhalten, wenn man ein solches anbietet um die Diagnosefehlerwahrscheinlichkeit gering zu halten. Wer wenn auch wohlmeinend ein „bisserl schallt“ und vorgibt qualifiziertes Screening durchzuführen gerät allzu leicht in forensische Turbulenzen. Daß mit diesem Urteil aber in vielen Bereichen aus medizinischer Perspektive nicht nachvollziehbare und realitätsferne Konsequenzen festgeschrieben wurden hört man empört vor allem auch von den KollegInnen an der Basis.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich auch Prof. Brezinka für die Arbeitsgemeinschaft Medizin und Recht der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der Problematik angenommen und eine Stellungnahme abgegeben hat, die etliche Aspekte des Urteils vor allem in Hinblick auf die unmittelbaren Auswirkungen für die tägliche Praxis in den Ordinationen und Spitalsambulanzen diskutiert. Es wird weiter massiver Anstrengungen von allen Seiten bedürfen um das Ultraschallscreening wieder in sinnvolle Bahnen zu lenken.
Stellungnahme der AG Medizin und Recht der ÖGGG
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