Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
@: geschaeftsstelle@oegum.at
Neutorgasse 9/2a
AT-1010 Wien, Österreich
Tel.: + 43 (0)1 535 13 05
Fax.: + 43 (0)1 535 70 37

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9 bis 13 Uhr
Ausbildung-Abschnitt I
Für die sonographischen Untersuchungen
  • Oberbauch, Nieren, Retroperitoneum; Unterbauch einschließlich Harnblase, Restharn beim Mann; Geburtshilfliche Sonographie, Unterbauch einschließlich  Harnblase, Uterus, Ovarien bei der Frau
ist der NACHWEIS DER AUSBILDUNG wie folgt zu erbringen:

entweder:
 
I.1.: im Rahmen der postpromotionellen Ausbildung zum Facharzt:
  • 6 Monate Ausbildung im Sinne einer ständigen Tätigkeit
        oder alternativ:
  • 1 Jahr Ausbildung in Sinne einer begleitenden Tätigkeit
oder:
 
I.2.: in Einzelfällen - für praktische Ärzte bzw. Fachärzte - Zuerkennung der Qualifikation bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

entweder:
  • 3 Monate begleitende Tätigkeit an einer von der Landesärztekammer anerkannten Ausbildungsstätte,
  • theoretische, von der Landesärztekammer nach Anhörung der jeweiligen Landessektion der Österreichischen Ultraschallgesellschaft (ÖGUM) anerkannte Kurse im Ausmaß von 40 Stunden,
  • an mindestens 500 Patienten(-innen) selbstständig durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen sowie
  • positives Fachgespräch mit einem Fachkollegium, bestehend aus drei, verschiedenen Fachrichtungen angehörenden Ausbildnern.
oder:
  • theoretische, von der Landesärztekammer nach Anhörung der jeweiligen Landessektion der Österreichischen Ultraschallgesellschaft (ÖGUM) anerkannte Kurse im Ausmaß von 40 Stunden,
  • an 500 Patienten(-innen) unter Anleitung und begleitender Aufsicht eines - gemäß diesen Richtlinien als Ausbildner anerkannten Facharztes durchgeführte Untersuchungen sowie
  • positives Fachgespräch mit einem Fachkollegium, bestehend aus drei, verschiedenen Fachrichtungen angehörenden Ausbildnern.
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Voraussetzung für die ANERKENNUNG ALS AUSBILDUNGSSTÄTTE durch die jeweilige Landesärztekammer:

  • als Richtzahl: p.a. an 2.000 Patienten(-innen) durchgeführte und dokumentierte - insgesamt 3.000 - sonographische Untersuchungen.
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Voraussetzungen für die TÄTIGKEIT ALS AUSBILDNER sind:

Mindestens 2-jährige Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik und an 2.500 Patienten-(innen) durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen, und zwar:
  • Gynäkologie und Geburtshilfe:
  • geburtshilfliche sonographische Untersuchungen an 1.500 Patientinnen
  • gynäkologische sonographische Untersuchungen an 1.000 Patientinnen
  • Abdomen, Retroperitoneum:
  • sonographische Untersuchungen des Abdomens an 1.500 Patienten(-innen)
  • sonographische Untersuchungen der Nieren und des Retroperitoneums an 1.000 Patienten(-innen).

Der Ausbildner erstellt eigenverantwortlich einen schriftlichen Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.