Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9 bis 13 Uhr
Kinderheilkunde
ÖGUM-Ausbildung – Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter
 (=„pädiatrische Sonografie“)


Vorschläge für die Ausbildungskriterien und –erfordernisse / -gruppen, Stufenkonzepte etc:
Befähigung zur „Hüftsonografie in Säuglingsalter“

Befähigung zur „Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter“ in 2(3) Stufen:
• immer inkludiert: Abdomen, Gehirnschädel, und alle Small Parts
• Subspezifikationen für bestimmte Fächer, insbesondere „kindlicher Urogenitaltrakt“ (Urologie)? Inhalt und Dauer der Ausbildungskurse müssen noch näher definiert werden
• immer Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs vorgesehen, zusätzlich zu Fallzahlen etc..

Vorschläge für die Ausbildungskriterien und –erfordernisse / -gruppen, Stufenkonzepte etc:
Befähigung zur „Hüftsonografie in Säuglingsalter“

Befähigung zur „Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter“ in 2(3) Stufen:
• immer inkludiert: Abdomen, Gehirnschädel, und alle Small Parts
• Subspezifikationen für bestimmte Fächer, insbesondere „kindlicher Urogenitaltrakt“ (Urologie)? Inhalt und Dauer der Ausbildungskurse müssen noch näher definiert werden
• immer Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs vorgesehen, zusätzlich zu Fallzahlen etc..


Allgemeine Erläuterung / Prinzipielles:
Rezertifizierung für alle Stufen und Qualifikationen prinzipiell alle 6 Jahre (Details siehe dort)
Die Anerkennung der Qualifikation für alle Stufen und Ausbildnerstatus ist personenbezogen
• Im Kinderultraschall Stufe 3 nur symbolisch für Einzelpersonen (habilitiert, gemäß EFSUMB …)
• Im Kinderultraschall nur „Ausbildner“ & „Kursleiter“, „Tutor“ wenig sinnvoll (evtl. stattdessen automatische Zuerkennung der Ausbildungsberechtigung für Stufe 1 für alle Stufe 2 Schaller)
• Keine „shoot out“ Kriterien



Details:


Ausbildung zur Hüftsonografie in Säuglingsalter:
Im Prinzip gleich: Ausbildungsregeln wie bisher, kann als eigene Spezifikation erworben werden
• sonst als Teil der Stufe 1 (entsprechende Kurse und Fallzahlen vorausgesetzt)
• 1 Grundkurs (kann auch als pädiatrisch-interdisziplinärer Grundkurs absolviert werden) 8h
• 1 Aufbaukurs (Grund- und Aufbaukurs in einem Doppelkurs möglich) 16h
• 1 Abschlusskurs (frühestens nach 6 Monate Praxis) 12h
• mindestens 200 selbständig durchgeführte, dokumentierte und von zertifiziertem Ausbildner supervidierten Hüftuntersuchungen (= 100 Patienten mit 2 Hüften)

Zuerkennung:
Nach Überprüfung durch Ausbildner/Kursleiter auf Antrag nach Vorlage der Unterlagen

Anmerkung: berufsbegleitende Ausbildung ist prinzipiell möglich, aber Anforderungen wie bei Hüftsonografieausbildung, d.h.: „Hüftsonografie“ Ausbildner / Kursleiter vor Ort, Kurse und Untersuchungszahl entsprechend den dort definierten Ausbildungserfordernissen
 
Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter: Zwei-(Drei-)Stufenmodell

Berechtigung zur selbständigen Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter der Stufe 1:

• Nachweis der Ausbildung in Ultraschall im Neugeborenen- und Kindesalter gemäß den Richtlinien der Österreichischen Ärztekammer auf Vorschlag der ÖGUM
o 1 Grundkurs (pädiatr-interdisziplinär oder Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter) 20h
o 1 Aufbaukurs Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter (Schädel, Abdomen, Small Parts) 24h
o 1 Aufbaukurs Hüftsonografie in Säuglingsalter 16h
o 1 Abschlusskurs Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter (frühestens nach 6 Monaten) 16h
o 1 Abschlusskurs Hüftsonografie in Säuglingsalter (frühestens nach 6 Monaten) 12h
 Allfällige Ausbildung & Zertifizierung in „Hüftsonografie in Säuglingsalter“ anrechenbar
• Nachweis von mindestens 700 selbständig durchgeführten, entsprechend den Empfehlungen dokumentierten und von einem (ÖGUM- / DEGUM zertifizierten) Ausbildner supervidierten Untersuchungen (1 Hüftuntersuchung = beide Hüften), davon:
o mindestens 200 Säuglingshüftpaare (= 100 Patienten mit 2 Hüften, entsprechend Hüft-US Ausbildungserfordernisse; wenn nicht erbracht und Aufbau- sowie Abschlusskurs „Säuglingshüfte“ fehlen, wird die Säuglingshüftultraschallausbildung nicht mitzertifiziert)
o mindestens 100 neonatale / kleinkindliche Gehirnschädel
o mindestens 400 kindliche Abdomen (davon 100 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 100 Small Parts (Hals, Schilddrüse, Lymphknoten, Hoden, Leiste, Coxitishüfte, etc.., EXCLUSIVE Säuglingshüften)
o mindestens 10% pathologische Befunde (altersentsprechende Fragestellung & Krankheitsbild)
• Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
• Schallkopfausstattung: altersspezifische Schallkopfpalette mit entsprechenden Frequenzen
o Linearschallkopf mit entsprechender Nahfeldauflösung obligat
• Berufsbegleitende Ausbildung (z.B. im Rahmen der FA-Ausbildung) ist prinzipiell möglich, wenn folgende Voraussetzungen (persönlich und an Ausbildungsstätte) gewährleistet sind:
1) Oben definierte Kriterien sind nachweisbar erfüllt (dokumentiert)
2) Die Ausbildungsstätte verfügt über einen Untersucher der Qualifikation der Stufe 2 in Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter oder einen Ausbildner / bzw. Kursleiter Kindersonografie (inklusive Gerätespezifikation & Untersuchungsfrequenzen)
3) Supervision und Unterweisung (auch theoretisch) durch Ausbildner vor Ort, kann Ausbildung begleiten
4) Alternativ zu Punkt 2 und 3: einmonatige Hospitation auf einer entsprechenden Fachabteilung - diese kann bei Bedarf in 4 Einzelwochenblöcke gesplittet erfolgen
Zuerkennung:
Nach Überprüfung durch Ausbildner/Kursleiter auf Antrag nach Vorlage der Unterlagen
 
Berechtigung zur selbständigen Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter der Stufe 2:

• Mindestens zwei Jahre aktive Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter in Stufe 1
o Stufe 1 und Stufe 2 können nicht gleichzeitig vergeben werden
• Abgeschlossene Facharztausbildung
• Mindestens 2000 selbständig nach Erreichen der Stufe 1 durchgeführte und entsprechend den Empfehlungen dokumentierte Untersuchungen
o mindestens 400 neonatale / kleinkindliche Gehirnschädel
o mindestens 800 kindliche Abdomen (davon 300 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 400 Small Parts (Hals/Schilddrüse/Lymphknoten, Hoden, Leiste, Coxitishüfte …)
o mindestens 400 Säuglingshüftpaare (= 200 Patienten mit 2 Hüften)
o Dopplersonografie oder Verwendung moderner Verfahren in mindestens 20%
o mindestens je 20% pathologische Befunde (altersentsprechende häufige Fragestellungen & Krankheitsbilder), ausgenommen Hüfte (dort 5 % pathologische Befunde)
• Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
o Dopplersonografie-Option obligat
• Kenntnisse und (auch gerätetechnische) Möglichkeit für mindestens 3 der folgenden modernen US-Techniken und -verfahren / Anwendungen:
o amplitudenkodierte Farbdopplersonographie, Harmonic imaging, Image compounding, extended field-of-view, US-gezielte Biopsie/Punktion/Intervention, M-mode, 3D/4DUS, kontrastverstärkter US
o Diese werden in mindestens 5% der Untersuchungen angewandt
• Die Ausbildungsstätte verfügt über einen ÖGUM-zertifizierten Ausbildner oder Kursleiter (inklusive Geräteanforderung & Untersuchungsfrequenzen)
o Alternativ: 3-monatige Hospitation an einer den obigen Kriterien entsprechenden Ausbildungsstätte, mit dort regelmäßiger selbstständiger Durchführung der Sonografie unter Anleitung und Supervision
• Nachweis regelmäßiger und aktiver Fortbildung in pädiatrischer Sonografie
o Teilnahme an US-Kongressen, Refresherkursen …
• Berufsbegleitende Ausbildung (z.B. im Rahmen der FA-Ausbildung) ist prinzipiell möglich, wenn alle oben definierte Voraussetzungen gewährleistet sind

Zuerkennung
Nach Antrag an ÖGUM über Testat (z.B. 1 x pro Jahr, anlässlich einer US-Veranstaltung) vor Kommission aus 2 ÖGUM Ausbildner/Kursleiter (Spezifikation „Pädiatrische Sonografie“), und 1 US-Beauftragten der zuständigen Fachgesellschaft
Stufe 2 ermächtigt automatisch zur US Ausbildung in Stufe 1, wenn entsprechende didaktische Erfahrung nachgewiesen werden kann
 
Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter der Stufe 3

Stufe 2 Befähigung
Mindestens 10-jährige eigenständige Ultraschallerfahrung
Jährlich mindestes 3000 selbst durchgeführte oder persönlich supervidierte Untersuchungen
• regelmäßig Untersuchungen aller Regionen
• mindestens 20 % alters- und regionsbezogen typische Pathologie in allen relevanten Regionen
Regelmäßige Anwendung der meisten moderner Ultraschallverfahren
• Kenntnis aller modernen etablierten Ultraschallverfahren
Zugang und Kenntnisse über weiterführendes Management / Bildgebung
• An Arbeitsstätte, über enge Kooperationen mit Partnerinstituten …
• regelmäßiges Feedback über deren Ergebnisse, bzw. weiteren Verlauf und endgültige Diagnose …
• Teilnahme und Organisation / Abhaltung regelmäßiger Fall- und FUltraschallbesprechungen
Ultraschallabteilungs- / -sektionsleiter oder in diesem Bereich Habilitierter
ÖGUM - Mitgliedschaft
Berufspolitisches oder wissenschaftliches Engagement für Ultraschall
• wissenschaftlichen Arbeiten
• Publikationen und Vorträge zum Themenkreis „Fortschritte und Entwicklungen im Ultraschall“
In Österreich nur für sehr wenige Einzelpersonen erreichbar
• von symbolischem Wert, als Tribut zur EFSUMB und DEGUM Konformität zu verstehen

Zuerkennung
Auf Antrag an ÖGUM über Vortrag mit Kolloquium vor ÖGUM Kommission (2 Ausbildner, 1 Kursleiter, evtl. 1 Fachgruppenrepräsentant)
z.B. anlässlich einer ÖGUM-Veranstaltung


Ausbildnererfordernisse

Kein Tutorenstatus – für Österreich nicht umsetzbar, dafür automatische Ausbildungsberechtigung in Stufe 1 für alle Stufe 2 Schaller auf Antrag nach Nachweis von didaktischen Fähigkeiten


Ausbildner für Hüftsonografie im Säuglingsalter:
Allgemeines: Nur 1 Ausbildner- und Kursleiterstatus – keine weitere Unterteilung

Voraussetzungen:
o mindestens 4 Jahre Hüftultraschallpraxis nach Erlangen der Befähigung
o insgesamt mindest 5-jährige Tätigkeit im Ultraschall
o Facharzt für Othopädie, Kinderchirurgie, Radiologie, Pädiatrie
o Hospitation von mindestens 4 Wochen bei einem zertifizierten Ausbildner / Kursleiter
• kann in 4 Einzelwochenblöcke gesplittet erfolgen
o Mindestens 3 Publikationen (1 als Erstautor) aus dem Bereich Säuglingshüftsonografie
• Vortag mit zitierbarem Abstract, wissenschaftliche Arbeit, Buchbeitrag …
o Nachweis didaktischer Fähigkeiten
• durch Didaktikseminar, regelmäßige Besprechungsleitungen, oder Erfahrung in Fort- und Ausbildung, z.B. Studenten, Kollegen, Schwesternschule ...
o Mindestens 800 eigenständige dokumentierte Untersuchungen
o Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
o ÖGUM Mitgliedschaft
o Zwei Bürgen (ÖGUM Ausbildner oder Kursleiter)

Zuerkennung: über Antrag mit Kolloquium und Probevortrag vor ÖGUM-Kommission
besetzt durch einen Ausbildner / Kursleiter des Arbeitskreis für Kinderultraschall und einen des Arbeitskreis für Small-Part- / Hüft- / Muskuloskellatalsonografie, sowie einen US-Beauftragten der zuständigen Fachgesellschaft
Nach Bedarf, evtl. im Rahmen von Kongressen etc.., 1 x pro Jahr


Ausbildner für Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter
Voraussetzungen:
• mindestens 3 Jahre Tätigkeit in Stufe 2
o insgesamt mindestens 5-jährige Tätigkeit im Ultraschall
• entsprechendes Facharztdekret
• Hospitation von mindestens 4 Wochen bei einem zertifizierten Ausbildner oder Kursleiter
o kann in 4 Einzelwochenblöcke gesplittet erfolgen
• Mindestens 3 Publikationen (1 als Erstautor) aus dem Bereich Kindersonografie
o Vortag, zitierbares Abstract, wissenschaftliche Arbeit, Buchbeitrag …
• Nachweis didaktischer Fähigkeiten
o durch Didaktikseminar, regelmäßige Besprechungsleitungen, oder Erfahrung in Fort- und Ausbildung (z.B. Studenten, Kollegen, Schwesternschule, Kurse ...)
• Mindestens 2000 eigenständige oder persönlich supervidierte Untersuchungen pro Jahr
o davon 800 Untersuchungen pro Jahr mit pathologischem Befund
o davon 30% unter Verwendung moderner sonografischer Verfahren
• Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten betreffend moderne Ultraschallverfahren
o wie Kontrastmittelsonografie, Harmonic Imaging, Dopplersonografie, 3D-Ultraschall, ultraschallgezielte Interventionen …
• Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
• ÖGUM Mitgliedschaft
• Zwei Bürgen (ÖGUM Ausbildner oder Kursleiter)

Anerkennung: über Antrag mit Kolloquium und Probevortrag vor ÖGUM-Kommission
besetzt vom Arbeitskreis für Kinderultraschall (Ausbildner und Kursleiter)
Nach Bedarf, evtl. im Rahmen von Kongressen etc.., 1 x pro Jahr


Kursleiter für Sonografie im Neugeborenen- & Kindesalter:
Voraussetzungen:
• ÖGUM Ausbildner (siehe oben), mindestens 5 Jahre aktive Tätigkeit als Ausbildner
o Erfüllung der dort geforderten Kriterien
• Mindestens 3000 eigenständige oder persönlich supervidierte Untersuchungen pro Jahr
o davon 1000 Untersuchungen pro Jahr mit pathologischem Befund
o davon 40 % unter Verwendung moderner Verfahren
• ÖGUM-Mitgliedschaft
• Abhaltung, bzw. aktiv ausbildende Teilnahme an mindestens 6 Ultraschallkursen als Ausbildner oder Referent
o Organisation von mindestens 1 US-Kurs / 2 Jahre
• Nachweis regelmäßiger Ausbildungstätigkeit
o s.o., Ausbildung von Kollegen an Ausbildungsstätte, bzw. Hospitationen
• Regelmäßige aktive Teilnahme/Gestaltung an/von, bzw. an Fortbildungen
• Wissenschaftliche Publikation
o 1 zitierbares Oeuvre/Jahr (Vortragsabstrakt, Arbeit, Buchbeitrag …)
als Erstautor, oder 3/Jahr als Koauthor
• Teilnahme an Kongressen aus dem Bereich Sonographie
o 6 pro 6 Jahre, z.B., Ultraschallausbildner- und Seminarleitertreffen …
o 2 pro 6 Jahre zum Thema Neuerungen im Ultraschall

Zuerkennung: über Antrag nach Kolloquium mit Probevortrag vor ÖGUM-Kommission
besetzt durch 3 ÖGUM Kursleiter, mehrheitlich aus dem Bereich „pädiatrische Sonografie“ und „Säuglingshüftsonografie“
Nach Bedarf, evtl. im Rahmen von Kongressen etc.., 1 x pro Jahr


Rezertifizierung

Prinzipiell ist eine Rezertifizierung für alle Stufen der Ultraschalldiagnostik alle 6 Jahre vorgesehen
• sowohl als Untersucher wie als Ausbildner und Kursleiter
• erfolgt auf Antrag nach Nachweis der Erfüllung der geforderten Kriterien

Grundstufe / Stufe I:
• Nachweis von jährlich mindestens 300 selbstständig durchgeführten Untersuchungen
o davon mindestens 10% pathologische Befunde
• Erfordernisse der Hüftrezertifizierung erfüllt (siehe dort)
• Teilnahme and Fortbildungsveranstaltung bzw. Refresherkursen
o mindestens 3 in 6 Jahren aus dem zertifizierten Bereich

Sonografeur Stufe II und III:
• inkludiert erfüllte Stufe 1 (2) Erfordernisse bei Rezertifikation
• Nachweis von 600 (1000) selbstständig durchgeführten (supervidierten) Untersuchungen / Jahr
o davon mindestens 30% pathologische Befunde
o davon mindestens 30% unter Verwendung von modernen Verfahren
z.B. Dopplersonographie, sonografisch gezielte Intervention …
• Regelmäßige Fortbildung:
o 3 Refresherkurse aus Kindersonographie in den 6 Jahren
o 2 Besuche von Ultraschallkongressen mit kindersonografischen Themen
o 2 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema moderne sonografische Methoden
z.B. Neuerung in der Sonografie, …

Hüftsonografie:
• mindestens 100 selbständig durchgeführte und dokumentierte Patienten / Jahr
• mindestens 1 Hüft-US Fortbildungskurs (Refresherkurs …) oder entsprechende Hospitation

Ausbildner und Kursleiter Hüftsonografie im Säuglingsalter
• 400 Untersuchungen pro Jahr
• Beleg der aktiven Ausbildungstätigkeit
• mindestens 1mal pro Jahr Durchführung eines Aus- oder Fortbildungsvortrags
o Organisation von mindestens 1 Kurs alle 2 Jahre
 
Ausbildner allgemeine Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter:
• inkludiert Stufe 2 Status Erfordernisse bei Rezertifikation
• 1000 Untersuchungen pro Jahr
o davon 30% unter Verwendung moderner sonografischer Verfahren
wie Dopplersonographie oder ultraschallgeleitete Intervention
• Beleg der aktiven Ausbildungstätigkeit
o d.h. mindestens einmal pro 2 Jahre Durchführung eines Aus- oder Fortbildungsvortrags

Kursleiter allgemeine Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter:
• inkludiert erfüllte Ausbildnerstatus-Erfordernisse bei Rezertifikation
• 1000 Untersuchungen pro Jahr
o davon mindestens 400 unter Verwendung moderner sonografischer Verfahren
 wie Kontrastmittelsonographie, Dopplersonografie, Harmonic Imaging, 3DUS, sonografisch geleitete Interventionen
o davon 40 % pathologische Befunde
• Veranstaltung / Leitung von mindestens 3 Aus- und /oder Fortbildungskursen in 6 Jahren
• Teilnahme an mindestens 3 Fortbildungsveranstaltungen auf Ausbildnerlevel
o z.B. Ausbildnertagung, Ultraschall-3-Länder-Treffen, sonstige US-Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen über Neuerungen in der pädiatrischen Sonografie …
• Mindestens 3 Publikationen aus dem Bereich Kindersonografie (in 6 Jahren)
o Arbeit, zitierfähiges Abstrakt, Buch/Broschüre/Buchartikel
• Nachweis von regelmäßiger Ausbildungstätigkeit in Stufe I und Stufe II

Rezertifizierung erfolgt durch ÖGUM in Zusammenarbeit mit ÄK
 auf Antrag, durch Kommission, 1 x Jahr an festgesetzten Termin
 basierend auf Nachweis der Erfüllung der festgeschriebenen Kriterien / Erfordernisse
 Vorlage der geforderten Unterlagen / Nachweis der geforderten Qualifikationen
 b. Bed. Testat vor Kommission
Stufe 1/2: Besetzt durch mindestens 1 Mitarbeiter des Arbeitskreises für Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter der Stufe 2 oder Ausbildner / Kursleiter
 sowie 1 Fachgesellschaftsbeauftragter
Stufe 3, Ausbildner und Kursleiter: Kommissionsmitglieder = 2 ÖGUM-Kursleiter
des zuständigen Arbeitskreises
 
Statements und Diskussionspunkte:
• ÖGUM-Mitgliedschaft obligat erforderlich für Ausbildner und Kursleiter
• Stufenkonzepte sind nur sinnvoll und praktisch umsetzbar, wenn entsprechende Honorierung (Stufe 2 besser honoriert als Stufe 1) gewährleistet wird
• Sonderregelungen für „fokussierte Sonografie im Neugeborenen und Kindesalter“ in Stufe 1/2?
o z.B.: US des kindlichen Harntraktes (Kinderurologen …),
d.h.: keine Hüft- und Gehirnschädelsonografie gefordert, dafür
 mindestens 400 Harntraktsonografien (davon 200 im ersten Lebensjahr)
 mindestens 300 sonstige kindliche Abdomen (davon 100 im ersten Lebensjahr)
 mindestens 100 Hoden oder Leisten (keine sonstigen Small Part Applikationen)
 mindestens je 10% pathologische Befunde (altersentsprechende, typische & häufige Fragestellungen & Krankheitsbilder)
 Zusatzzertifizierung für fokussierte Anwendung moderne Verfahren (kontrastmittel- gestützte Sonografie („Sono-MCU“), Dopplersonografie) nach Besuch entsprechender Kurse, Hospitation und / oder 200 supervidierter Untersuchungen nach Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten prinzipiell möglich
o Vorschläge für andere Subspezifikationen? Sinnvoll und notwendig?
o Definition entsprechender zusätzlicher Ausbildungskurse
 Modulares Zusatzausbildungskurssystem zusätzlich zu bestehenden Refresherkurse
 mindestens 1 Tag = 8 Stunden,  praktischer Teil obligat
 Z.B. Themenkreise wie 3DUS, KM-US, US-Interventionen …
• Ausbildungsqualität überwacht durch Kursleiter + ÖGUM
• ÖGUM muss in Sonografiezulassungsprozess, bzw. Qualitätssicherung eingebunden sein
o Prüfungskommissionen? Welche Zusammensetzung für welche Stufe?
o Wie realisierbar und flächendeckend mit den vorhandenen Personen anzubieten?
o Einbindung der Fach- und Berufsgruppengesellschaften
• Koordination und Absprache mit den jeweiligen Fachgruppen und Berufsgruppenvertretern
o evtl. schwierig: z.B. Kinderarzt, Kinderchirurg, Radiologe, (Kinder-)Orthopäde, (Kinder-)Urologe …
• Praktische Ärzte könnten laut Definition keinen Stufe-2 Status erreichen
o Oder soll es hier im wohl begründeten Einzelfall auf Antrag an ÖGUM und stichhaltiger Begründung Ausnahmen geben?
• Weisliste der Geräte soll auf Stufen- und Qualifikationsbedarf abgestimmt werde
o Inklusive minimaler Schallkopfausstattungslisten?
• Alle Zuerkennungen erfolgen „ad personam“, nicht an eine Institution,
o wenngleich eine Institution durch ihre Rahmensbedingungen und Geräteausstattung / Patientenaufkommen dieses mitdefinieren und ermöglichen kann
o d.h.: Kurse können nicht durch „laufende berufsbegleitende Ausbildung“ ersetzt werden
• Soll es Stufe 2 für eventuell einzurichtende Untergruppen geben (z.B. Sonografie der Harnwege)?
o Als Ausnahme über Antrag mit detaillierter Begründung
o Mit Nachweis entsprechender Fähigkeiten (angepasst, ähnlich der Stufe 2 Erfordernisse? …)? z.B.:
• Mindestens zwei Jahre aktive Urogenitaltraktsonografie im Neugeborenen- & Kindesalter in Stufe 1 (Stufe 1 und Stufe 2 können nicht gleichzeitig vergeben werden)
• Abgeschlossene Facharztausbildung
• Mindestens 2000 selbständig nach Erreichen der Stufe 1 durchgeführte und entsprechend den Empfehlungen dokumentierte Untersuchungen
o mindestens 1200 Harntraktsonografien (davon 400 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 600 kindliche Abdomen (davon 300 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 200 Small Parts (Hoden, Leiste, Urethra - transperineal …)
o mindestens je 20% pathologische Befunde (altersentsprechende häufige Fragestellungen & Krankheitsbilder)
o Dopplersonografie oder Verwendung moderner Verfahren in mindestens 20%
 mindestens 20% pathologische Befunde
• Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
o Dopplersonografie-Option obligat
• Kenntnisse und (auch gerätetechnische) Möglichkeit für mindestens 3 der folgenden modernen US-Techniken und -verfahren / Anwendungen:
o amplituden-kodierte Farbdopplersonographie, Harmonic imaging, Image compounding, extended field-of-view, US-gezielte Biopsie/Punktion/Intervention, M-mode, 3D/4DUS, kontrastverstärkter US / Sono-MCU
o diese werden in mindestens 5% der Untersuchungen angewandt
• Die Ausbildungsstätte verfügt über einen ÖGUM-zertifizierten Ausbildner oder Kursleiter (inklusive Geräteanforderung & Untersuchungsfrequenzen)
o Alternativ: 3-monatige Hospitation an einer den obigen Kriterien entsprechenden Ausbildungsstätte, mit dort regelmäßiger selbstständiger Durchführung der Sonografie unter Anleitung und Supervision
• Nachweis regelmäßiger und aktiver Fortbildung in pädiatrischer Sonografie
o Teilnahme an US-Kongressen, Refresherkursen …
• Berufsbegleitende Ausbildung (z.B. im Rahmen der FA-Ausbildung) ist prinzipiell möglich, wenn alle oben definierte Voraussetzungen gewährleistet sind
• Zuerkennung  nach Antrag an ÖGUM über Testat (1 x pro Jahr, anlässlich einer US-Veranstaltung) vor Kommission aus 2 ÖGUM Ausbildner/Kursleiter (Spezifikation „Pädiatrische Sonografie“), und 1 US-Beauftragten der zuständigen Fachgesellschaft

o Können diese ausnahmsweise im wohl begründeten Einzelfall auch Ausbildnerstatus erreichen?
o Wie ist es mit der Rezertifizierung solcher Ausnahmen?
• Regelung der Dokumentations- und Befunderfordernisse
o Dokumentationsleitlinien
o Bildqualitätsdefinition
o Befundrichtlinien

 
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