Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
@: geschaeftsstelle@oegum.at
Neutorgasse 9/2a
AT-1010 Wien, Österreich
Tel.: + 43 (0)1 535 13 05
Fax.: + 43 (0)1 535 70 37

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9 bis 13 Uhr
Mammasonographie

Ad 1  Inhalte:
Unter II und II.2. Umbenenung von „Mammae“ in Mammasonographie


Ad 2 Theoretische und praktische Ausbildung

Ich spreche jetzt von Kollegen/Innen ohne Ausbildung für Mammadiagnostik in ihrem Fachbereich!


2.1.:  Wenn man eine neue Struktur in die theoretische Ausbildung von KollegenInnen bringen will, die keine Erfahrung in sonographischer Mammadiagnostik haben, dann sollte man für die Auszubildenden 3 Kurse anbieten: Grundkurs, Aufbaukurs und Abschlusskurs. Jeder dieser Kurse dauert 2 Tage. Zeitliche Mindestabstände zwischen den Kursen müssen eingehalten werden. Am Schluss jedes Kurses muss ein positives Prüfungsergebnis vorliegen. Dabei werden sämtliche theoretischen und bei Aufbau- und Abschlusskurs auch praktischen Aspekte (Biopsie an Phantomen) miteinbezogen.

2.2.a:  Für die praktische Ausbildung sind 250 selbst durchgeführte und befundete Mammasonographien erforderlich (Minimum 25 Karzinome und 50 benigne solide Herdbefunde). Diese Befunde müssen dokumentiert und mit unterschriebenem Befund vorgelegt werden.
Allerdings befähigt dies nicht zur Durchführung eigener Mammapunktionen.


2.2.b:  Um eine präoperative Drahtmarkierung selbst durchzuführen, müssen zumindest 10 Läsionen sonogezielt unter Aufsicht drahtmarkiert  worden sein. Für eine Stanznadelbiopsiebefähigung müssen zumindest  20 Läsionen mit Stanznadelbiopsien unter Aufsicht abgeklärt worden sein. 

Ad 3  Stufenkonzept
Das Stufenkonzept macht in der Mammasonographie definitiv Sinn, weil es Qualitätsunterschiede den PatientenInnen aufzeigt und die Möglichkeit einer sekundären und tertiären Opinion einschließt. Es muss aber auch unbedingt eine stufenbezogene progressive Remuneration für vergleichbare Leistungen erfolgen. Ich würde hier grundsätzlich weitgehend parallel mit den Kriterien der DEGUM gehen und auch mit den EFSUMB Stufenkriterien abgleichen, um hier möglichst gegenseitige Anerkennung zu ermöglichen.



Folgendermaßen könnten die Forderungen für ein ÖGUM-Stufenkonzept für Mammasonographie aussehen:


ÖGUM-Voraussetzungen für die Stufe I

1. 18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Radiologie oder Gynäkologie und Geburtshilfe.

2. Nachweis über 300 selbständig durchgeführte Mammasonographien, davon 100 pathologische Befunde – Originalbefunde mit Unterschrift (mindestens 50 solide Tumoren, davon 20 Karzinome), Auflistung der Pathologie mit Histologie oder Zytologie. Der Nachweis der Untersuchungen muss über Einzelauflistung erfolgen und kann nicht durch kumulative Bescheinigungen erbracht werden!

3. Eine ÖGUM-anerkannte Fortbildung pro Jahr.

Ausnahmen:
Bei Tätigkeit in einem Ultraschallzentrum der ÖGUM- Stufe II oder III werden Bescheinigungen der ÖGUM-Ausbilder der Stufe II oder III akzeptiert.
Bei abgeschlossener Facharztausbildung für Radiologie genügt eine Kopie der Facharztanerkennung sowie eine Kopie des Zeugnisses, aus dem die qualifizierten Basiskenntnisse hervorgehen.
Die Stufenzuerkennung gilt für 6 Jahre. Zur Verlängerung der Stufenzugehörigkeit muss mit dem Antrag ein Tätigkeitsnachweis erbracht werden.


ÖGUM-Voraussetzungen für die Stufe II

1. Stufe I ist Voraussetzung!
2. Mindestens 2 Jahre Stufe I (Kopie beifügen)
3. Facharztanerkennung für Radiologie oder Gynäkologie
4. Nachweis von 100 selbst diagnostizierten Karzinomen sowie 200 benigne Pathologien mit Dokumentationen des weiteren Vorgehens
5. 50 dokumentierte ultraschallgeführte Punktionen (FNP /Stanze) Ergebnisdokumentation
6. Bescheinigung, dass alle Untersuchungen unter 3. und 4. selbst durchgeführt wurden.
7. Fortbildungsnachweis über zwei ÖGUM/IBUS anerkannte Kurse oder Kongresse pro Jahr, z.B. Dreiländertreffen
8. Nachweis über apparative Ausstattung bzgl. Geräten zur weiterführenden Diagnostik gem. Geräterichtlinien
9. Die Zuerkennung erfolgt nach einer mündlichen / praktischen Prüfung durch Mitglieder der Stufe III.
Die Zuerkennung gilt für 6 Jahre. Zur Verlängerung der Stufenzugehörigkeit muss mit dem Antrag ein Tätigkeitsnachweis erbracht werden.

ÖGUM-Vorausssetzung für die Stufe III

1. Erfüllte Stufe II Voraussetzungen
2. Habilitation oder habilitationsähnliche Leistungen in der Mammadiagnostik (Publikation, Vorträge) im Bereich Radiologie oder Gynäkologie
3. Regelmäßige Aus- und Weiterbildung von Ärzten im Bereich Mammasonographie.
4. Kenntnis und Erfahrung im Bereich der gesamten Mammadiagnostik und Ausübung sämtlicher invasiver Verfahren
5. Durchführung von ÖGUM anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.
6. Stufe III-Mitglieder sind automatisch ÖGUM-Kursleiter

PS: Für Inhaber der Stufe I ist die ÖGUM-Mitgliedschaft wünschenswert, für die Erteilung von Stufe II und III obligat.



Ad 4  Rezertifizierung

Die DEGUM-Stufenzuerkennung benötigt eine Rezertifizierung nach 6 Jahren. Ich glaube, dass dieser Zeitraum vernünftig ist und genug Zeit gibt, um die benötigten Auflagen zu erfüllen. Es muss der Nachweis der theoretischen Fort/Weiterbildung entsprechend den Stufenvorgaben erbracht werden.  Ebenso muss über die selbst durchgeführte Untersuchungszahl / Jahr  und über die selbst durchgeführten Biopsien / Jahr  informiert werden. Eine Offenlegung der technischen Ausrüstung unter Einschluss der Dokumentationsqualität ist erforderlich und muss mit der Geräte-Weißliste in Übereistimmung sein.
Ich halte eine aufwändige Rezertifizierung für überzogen. Es sollte eine Überprüfung des Einhaltens der grundsätzlichen stufenbezogenen Vorgaben sein.


Ad 5 Sicherung der technischen Untersuchungsqualität

Gemäß der ÖGUM-Weißliste muss hier eine Einengung auf Mammasonographie erfolgen. In der Hauptsache  sollte man eine Mindestfrequenz von 7,5 MHz bei fixfrequenten linear Schallköpfen fordern. 5 MHz ist einfach zu niedrig, wenngleich derzeit von der DEGUM noch akzeptiert. Breitbandigen Hochfrequenzschallköpfen, z.B. 5-13 MHz oder 6-16 MHz , ist der Vorzug zu geben.

 
Weiter >