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Die AG Echokardiographie der ÖKG erlaubt sich über das Auslaufen der Übergangsbestimmung für die Ausbildung in Echokardiographie mit 1.1.2007 zu informieren. Die unten angeführte Ausbildungsrichtlinie, die in Zusammenarbeit der Österreichischen Ärztekammer (Bundesfachgruppe Innere Medizin und Bundesfachgruppe Kinder – und Jugendheilkunde) mit der Arbeitsgruppe Echokardiographie der österreichischen Kardiologischen Gesellschaft und der Arbeitsgruppe Sonographie der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde erarbeitet wurde, ersetzt nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen ab 1.1.2007 die am 20.Oktober 1993 im Vorstand der Österreichischen Ärztekammer beschlossene Richtlinie.
Einheitliche Qualitätsrichtlinien zum Nachweis der Fertigkeit zur Durchführung der transhorakalen Echokardiographie Die Voraussetzung für die eigenständige Durchführung und Erstellung von Echokardiographiebefunden sowie die Anerkennung durch die Ärztekammer zur Abrechnung bzw. Rückverrechnung mit den Kassen ist: Die abgeschlossene Facharztausbildung für Innere Medizin bzw. für Kinder- und Jugendheilkunde und Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung in Echokardiographie oder die abgeschlossene Additivfacharztausbildung im Additivfach Kardiologie Prüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil bei FÄ für Innere Medizin in Form eines Multiple-choice-Test, bzw.
bei FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde in form einer mündlichen Prüfung bei einem von der Österr.Ges.f.Kinder- und Jugendheilkunde zu bestimmenden Prüfer und in einen praktischen Teil mit Präsentation
von 300 für FÄ für Innere Medizin bzw.
von 500 für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde
selbst durchgeführten, auf Video oder einem elektronischen Speichermedium aufgezeichneten, echokardiographischen Untersuchungen und Befunden, von denen mindestens
50 für FÄ für Innere Medizin bzw.
75 für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde
eine relvante Pathologie aufweisen müssen. Die Arbeitsgruppe Echokardiographie der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft sowie die Arbeitsgruppe Sonographie der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde sind verpflichtet, zweimal jährlich diese Prüfungen an verschiedenen Orten Österreichs abzuhalten und ferner ausreichend strukturierte Kurse anzubieten, wie sie die Basis für die Wissensvermittlung darstellen. Der Besuch dieser Kurse wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Von Abteilungen oder Echolabors ausgegebene Befunde müssen von Ärztinnen oder Ärzten erstellt werden, die diese Ausbildungskriterien erfüllen. Personen die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, wird eine entsprechende Bestätigung ausgestellt. Ausbildung des Untersuchers:
Die selbstständige Anwendung der Echokardiographie setzt
theoretische und praktische Kenntnisse der M-Mode, Schnittbild - und Dopplerechokardiographie voraus.
Die vorgeschriebene Ausbildung kann auf 3-fachem Wege erreicht werden:
1. Ausbildung zum Additiv-Facharzt für Kardiologie
2. Während der postpromotionellen Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin:
Durch eine 6-monatige ständige oder eine 2 - jährige begleitende Tätigkeit in einem Echolabor, dessen Leiter den Additiv- Facharzt-Titel Kardiologie besitzt oder als Internist einen entsprechenden Fachkundenachweis in Echokardiographie erbracht hat.
Während dieser Zeit müssen bei mindestens 300 Patienten M-Mode-, Schnittbild- und Dopplerechokardiogramme selbstständig erstellt, schriftlich befundet und auf einem Speichermedium (Video, MO,CD, etc.) dokumentiert werden.
3. Praktizierende FachärztInnen für Innere Medizin nach abgeschlossener Facharztausbildung ( sofern die unter Punkt 1 und 2 angeführten Konditionen nicht erfüllt sind ):
Durch die Teilnahme an Grund - und Fortgeschrittenen Kursen, die von einem Kollegen geleitet werden, der die Befähigung zur Führung einer Ausbildungsstätte für Echokardiographie aufweist. Zusätzlich sind bei mindestens 300 Patienten M-Mode-, Schnittbild- und Dopplerechokardiogramme selbstständig zu erstellen, schriftlich zu befunden und auf einem Speichermedium zu dokumentieren.
Nachweis der erfolgreichen Ausbildung
1. Durch Approbation zum Additiv Facharzt für Kardiologie: ( Prüfung in Echokardiographie wird empfohlen ).oder
2. Durch Ablegung der Prüfung in Echokardiographie während oder nach Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin
Prüfung in Echokardiographie
1. Theoretische Prüfung durch die Arbeitsgruppe Echokardiographie.
2. Nachweis der praktischen Fähigkeiten:
a. Bestätigung der praktischen echokardiographischen Ausbildung an einer von der
Arbeitsgruppe anerkannten Ausbildungsstätte oder
b. Praktische Prüfung durch die Arbeitsgruppe Echokardiographie
- Praktische Untersuchung an Patienten und
- Präsentation von aufgezeichneten Fällen.
Zur Prüfung mitzubringen sind schriftliche Befunde von 300 selbstständig untersuchten
Patienten, davon müssen mindestens 50 verschiedenartige Fälle dokumentiert auf einem
Speichermedium vorgelegt werden.
Die Prüfungstermine werden regelmäßig bekanntgegeben. Für Anfragen: Sekretariat der Universitätsklinik für Innere Medizin II. Klinische Abteilung für Kardiologie, Frau Tanzl 01 40 400/4616
Inhalt der Kurse:
Grundkurs:
Anatomie, physikalische Grundlagen, Untersuchungstechniken, Normalbefunde, Ventrikelfunktion, Klappenerkrankungen (Aorten- und Mitralvitien), Perikarderguß, Kardiomyopathien.Insgesamt 36 Stunden, entweder in 2 Wochenenden oder 1 Woche, sollte der Kurs geteilt sein, dann nach Möglichkeit innerhalb eines Abstandes von max. 3 Monaten. Ein Drittel der Zeit sollte praktischen Übungen gewidmet sein, wobei 8 Teilnehmer pro Gerät und Tutor die Obergrenze darstellen.
Fortgeschrittenenkurs:
Diastolische Funktion, Endokarditis, Kongenitale Vitien, Raumforderungen, Rechtsherzerkrankung, Klappenprothesen, Aortendissektion, Kontrastecho, Grundlagen des Streßecho, Indikation zur TEE.
Insgesamt 36 Stunden mit praktischen Übungen, entweder in 2 Wochenenden oder 1 Woche; sollte der Kurs geteilt sein, dann nach Möglichkeit innerhalb eines Abstandes von max. 3 Monaten.
AUSBILDUNGSEMPFEHLUNGEN für die transösophageale Echokardiographie
Absolvierte Ausbildung in transthorakaler Echokardiographie 25 Ösophagus-Intubationen unter Anleitung (fakultativ an einer Gastroenterologie: Intubation eines Gastroskops) Durchführung von 50 transösophagealen Untersuchungen an einem Ausbildungszentrum 16 stündiger Kurs
AUSBILDUNGSEMPFEHLUNG für die Stressechokardiographie
Nach Absolvierung der standardisierten Ausbildung in Echokardiographie 1000 selbstständige Untersuchungen.Absolvierung eines Streßechokurses an einem Ausbildungszentrum für Echokardiographie.
50 validierte Streßechountersuchungen an einem Ausbildungszentrum Zentren sind derzeit:
AKH Wien
Krankenhaus Wien-Floridsdorf
LKH Graz
Elisabethinen in Linz
KH Wels
KH Krems
KH Bruck an der Mur
Ausbildungsstätten für Echokardiographie:
Als Ausbildungsstätte für Echokardiographie gilt ein Echokardiographie-Labor, dessen Leiter Facharzt für Innere Medizin mit dem Additivfach Kardiologie ist, mit mindestens 5jähriger
praktischer Erfahrung in der Echokardiographie, und mindestens 3000 eigenständig durchgeführten Untersuchungen. Die Untersuchungsfrequenz des Labors muß mindestens 1500/Jahr betragen.
Die Abteilung sollte mit einem Herzkatheder-Labor ausgerüstet sein. Über Ausnahmefälle wird nach Antrag an den Nukleus der Arbeitsgruppe für Echokardiographie entschieden.
Ausbildungsstätten für Echokardiographie, die von der AG Echokardiographie anerkannt werden (Stand Juni 2000):
Burgenland
KH der Barmherzigen Brüder,
Interne Abteilung, Esterhazystr. 20, A-7000 Eisenstadt
Kärnten
LKH Klagenfurt
II. Med. Abteilung, St. Veiterstr. 47, A-9010 Klagenfurt
LKH Villach
Medizinische Abteilung, Nikolaigasse 43, A-9500 Villach
Niederösterreich
Rehabilitations-Zentrum Hochegg, A-2840 Grimmenstein
KH Krems,
Abt. f. Innere Medizin, Hohensteinstr. 79, A-3500 Krems
KH St. Pölten,
3. Interne Abt., Probst-Führer-Str. 4, A-3100 St. Pölten
Oberösterreich
AKH der Stadt Linz,
I. Med. Abt. Krankenhausstr. 9, A-4020 Linz
Landeskinderklinik Linz
Krankenhausstr. 26, A-4020 Linz
KH der Barmherzigen Schwestern Linz
Seilerstätte 4, A-4020 Linz
KH der Elisabethinen Linz,
II. Int. Abt. Fadingerstr. 1, A-4020 Linz
KH der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz
Grieskirchnerstr. 42, A-4600 Wels
Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach
Stifterstr. 11, A-4710 Bad Schallerbach
SKA DER SVA der Gewerblichen Wirtschaft
Gartenstr. 9, A-4820 Bad Ischl
LKH Steyr, 1. Medizinische Abteilung,
Sierninger Straße 170, A-4400 Steyr
Salzburg
LKH Salzburg, I. + II. Med. Abt., Müllner Hauptstr. 48, A-5020 Salzburg
Rehabilitationszentrum der PVA Ang. Großgmain, Salzburgerstr. 52, A-5084 Großgmain
Steiermark
LKH Graz, 2. Med. Abt., Auenbruggerplatz 1, A-8036 Graz
Rehabilitationszentrum St. Radegund, Quellenstr. 1, A-5121 St. Radegund
Med. Uniklinik Graz, Auenbruggerplatz 15, A-8036 Graz
LKH Graz, Univ. Kinderklinik, Auenbruggerplatz 15, A-8036 Graz
Landeskrankenhaus Bruck an der Mur, Tragösser Str. 1, A-8600 Bruck an der Mur
Tirol
Med. Universitätsklinik Innsbruck, Anichstr. 35, A-6020 Innsbruck
Universitätsklinik für Kinderheilkunde Innsbruck
Abt. Klin. Kardiologie, Anichstr. 39, A-6020 Innsbruck
LKH Innsbruck, Inst. für Sport- und Kreislaufmedizin, Anichstr. 35, A-6020 Innsbruck
Krankenhaus Lienz, Emanuel-v.-Hibler Str. 5, A-9900 Lienz
Vorarlberg
LKH Feldkirch, Abt. f. Innere Medizin, Carinagasse 47, A-6807 Feldkirch
Wien
AKH: Univ. Klinik II für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie
Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien
Hanusch Krankenhaus, II Med. Abteilung, Heinrich Collin Str. 30, A-1140 Wien
KH der Stadt Wien, Lainz, 4. Med. Abt., Wolkersbergenstr. 1, A-1130 Wien
Krankenanstalt Rudolfstiftung, 2. Med. Abt., Juchgasse 25, A-1030 Wien
Wilhelminenspital der Stadt Wien, 3. Med. Abt., Montleartstr. 3A, A-1160 Wien
SMZ Ost – Donauspital, 1. Med. Abt., Langobardenstr. 12, A-1220 Wien
Universitätskinderklinik, Währinger Gürtel 18 - 20, A-1090 Wien
Kaiser Franz Josef Spital, 5. Med. Abt., Kundratstraße 3, A-1100 Wien
Krankenhaus Floridsdorf, Hinaysgasse 1, 1210 Wien
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