Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9 bis 13 Uhr
Abdomensonographie

Die Abdomensonographie wird von approbierten Fachärzten für Radiologie, Innere Medizin (speziell Gastorenterologen), Chirurgie, Ärzten für Allgemeinmedizin und Notärzten durchgeführt.


A Sonographische Basisdiagnostik – Stufe 1


1. Inhalte und Aufgaben:


Detektion und Differenzierung häufiger Befunde und Erkrankungen
Leber: Zysten, häufige gutartige und bösartige Tumore, Fettleber und Zirrhose
Gallengangssystem: Steine, Cholezystitis, Gallenblasentumore, Obstruktionen
Pankreas: akute und chronische Pankreatitis, Gangerweiterung und Tumore
Milz: Splenomegalie und häufige Herdbildungen, portale Hypertension
Niere: Anomalien, Harnstau, Steine und Tumore
Weiters: abdominelle Lymphknoten, Aortenaneurysma, häufige Darmerkrankungen, Harnblase und ausgeprägte Unterbauchraumforderungen.
Häufige Ursachen des akuten Abdomens


Der Untersucher ist in der Lage zu entscheiden, inwieweit seine Ergebnisse ausreichend sind, bzw. welche weiteren diagnostischen Schritte erforderlich und geeignet sind.


2. Ausbildungserfordernis:

 

2.1 Theoretische Ausbildung im Ausmaß von 40 Stunden nach den Richtlinien der ÖGUM:


Grundkurs (20 Stunden) mit Praktikum: technische Grundlagen und o.a. Inhalte.

Fortgeschrittenenkurs (20 Stunden) frühestens 9 Monate nach dem Grundkurs zur Vertiefung. Alternativ zum Fortgeschrittenenkurs können 20 Stunden ÖÄK-DFP zertifizierte Weiterbildungen in Abdomensonographie absolviert werden.

 

2.2 Praktische Ausbildung: 500 unter Supervision durchgeführte Untersuchungen, davon 25% pathologisch. Diese sind in Text und Bild dokumentiert und werden von einem Ausbildner in einem Fachgespräch überprüft.

 

                              

B  Hochqualifizierte Sonographie – Stufe 2- Ausbildner

 


1.Inhalte und Aufgaben:

 


Spezielle Fragestellungen in Abdomensonographie, seltene Befunde und Krankheitsbilder.

Differenzierte Magen- und Darmsonographie (z.B. CED, Obstruktion, Tumoren)

Spezielle Untersuchungstechniken wie vertiefte Gefäßdiagnostik und Kontrastmittelsonographie

Sonographisch geführte interventionelle Maßnahmen

Sonographische Evaluierung des akuten Abdomens

Kenntnis technischer Innovationen (z.B. Elastographie)

Ausbildung in sonographischer Basisdiagnostik

 


2. Qualifikationserfordernis:

 

-          Nachweis der Stufe 1 Berechtigung

-          mindestens 5 jährige Ausübung der Abdomensonographie

-          regelmäßige theoretische sonographische Weiterbildung (10 CME-Punkte/Jahr)

-          mindestens 2000 selbständig durchgeführte dokumentierte Untersuchungen

-          positives Fachgespräch mit einem Kursleiter

-          ÖGUM-Mitgliedschaft

 

 


C Kursleiter – Stufe 3

 


1. Inhalte und Aufgaben:

 


Stufe 3 –Untersucher sind Referenz-Experten in ihrem Fachgebiet für spezielle Fragestellungen. Sie sind zuständig für die Supervision der Ausbildung in der Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen. Sie verwenden einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit für Ultraschalluntersuchungen, Unterricht und Weiterentwicklung der Sonographie.

 


2. Qualifikationsnachweis:

 


Kursleiter bzw. Stufe 3 –Untersucher müssen über die Stufe 2 hinaus

- Stufe 2 Nachweis

- wissenschaftliche Arbeiten (mindestens 3 zitierfähig als Erstautor) und

-          evaluierte Erfahrungen in der Lehre nachweisen.

-          Der Stufe 3 Untersucher muss eine der Habilitation vergleichbare wissenschaftliche und didaktische sonographische Qualifikation aufweisen.

- Die Zuerkennung  der Stufe 3 –Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter mit Vertretern aus den Fachgesellschaften (?)

 

 

 


D Rezertifizierung

 


Eine kontinuierliche theoretische Weiterbildung (10 DFP-Punkte/Jahr in sonographischer Weiterbildung) und eine anhaltende Tätigkeit in medizinischer Ultraschalldiagnostik sind für alle in diesem System Beteiligten innerhalb von 5 Jahren im Sinne einer Rezertifizierung erforderlich.

 

 


AK Abdomensonographie

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen

 

26.06.07

 
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