Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
@: geschaeftsstelle@oegum.at
Neutorgasse 9/2a
AT-1010 Wien, Österreich
Tel.: + 43 (0)1 535 13 05
Fax.: + 43 (0)1 535 70 37

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9 bis 13 Uhr
Vorwort

Vorwort zur ÖGUM & DEGUM Dokumentationsleitlinie zur Standarddokumentation der SONOGRAPHIE des KINDLICHEN NEUROKRANIUMS

Riccabona M, Schweintzger G, vonRhoden L, Zoder G, Vergesslich C, Hahn H, Staudt F,
Leidig E, Deeg KH


Im Namen des Arbeitskreises für Sonographie im Kindesalteralter der ÖGUM, und der Sektion Ultraschall im Kindesalter der DEGUM

Ziel dieses Qualitätsmanagementvorhabens war die Entwicklung und Vorstellung einer Leitlinie zur standardisierten Dokumentation des Normalbefundes der "Schädelsonographie" im (Kindes- und) Neugeborenenalter. In mehrjähriger Arbeit wurde diese Leitlinie als Mindestanforderung an die Dokumentation einer Ultraschalluntersuchung des kindlichen und vor allem neonatalen Neurokraniums erarbeitet. Sie soll als Qualitätssicherungsmaßnahme einen Mindeststandard der Untersuchung garantieren und neben dem schriftlichen Befund die Anforderung an die Bilddokumentation - fokussiert auf den Normalbefund - aufzeigen. Zusätzlich soll diese Leitlinie der besseren Vergleichbarkeit von Untersuchungen an verschiedenen Zentren dienen und die zunehmend bedeutungsvollen juristischen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen. Sie soll und kann nicht alle Eventualitäten abdecken und alle Spezielfragen und Applikationen erfassen, bzw. reglementieren, sondern soll ein breit anwendbares minimales Basisgerüst für alle Anwender, von der niedergelassenen Praxis und Kleinkrankenhäusern bis zur Universitätsklinik mit Spezialambulanzen, vorgeben. Es wurde aus diesem Grund auch nicht versucht, standardisierte Messebenen vorzugeben.
So werden in dieser Leitlinie Minimalanforderungen an Untersuchungs- und Gerätetechnik vorgeschlagen und zu dokumentierende Schnittbilder in den typischen und reproduzierbaren koronaren und (para-)sagittalen Standardebenen aufgezeigt. Zusätzlich wurden für bestimmte Fragestellungen und Applikationen sowie zur Dokumentation von Pathologie Vorschläge zur "erweiterten Dokumentation" erarbeitet (z.B. Frühgeborenes, "battered child Syndrome") und stichwortartig aufgelistet, ebenso wie für duplex- und farbdopplersonographische und transkranielle Applikationen.
Wir hoffen, dass diese Leitlinie als gemeinsamer Mindeststandard der ÖGUM und DEGUM sowohl zur Qualitätssicherung als auch zur Vereinheitlichung der Dokumentation in der pädiatrischen Neurosonographie beiträgt.


Kommentare und Anregungen sind jederzeit gerne gesehen umd mögen an die jeweiligen Leiter der Arbeitskreise für Sonographie im Kindesalteralter der ÖGUM, oder an die der DEGUM, Sektion Ultraschall im Kindesalter, gerichtet werden.


PS: Eine Standarddokumentationsleitlinie für die pädiatrische Sonographie des Abdomens ist in Vorbereitung.