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Seite 1 von 6 Die aktuellen Statuten zum Downloaden: Statuten 2006
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§ 1: Name und Sitz
1) Der Verein trägt den Namen „Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin“ (ÖGUM). 2) Sie hat ihren Sitz in Wien. 3) Der Verein errichtet in den Bundesländern Zweigstellen iSd § 1 Abs 4 VereinsG (Landesgruppen). Die Landesgruppen werden als rechtlich unselbständige, aber weitgehend selbständig geführte organisatorische Teileinheiten des Vereins eingerichtet. Die Organisation der Landesgruppen wird in § 16 der Statuten einer gesonderten Regelung zugeführt.
§ 2: Zweck des Vereins
Zweck des Vereins, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist ausschließlich die gemeinnützige Förderung der Wissenschaft und gesundheitspflege auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik. Davon erfasst sind: 1) wissenschaftliche und praktische Förderung der medizinischen Ultraschalldiagnostik. 2) Förderung und Festigung der Beziehungen zu allen verwandten Disziplinen und Grenzgebieten. 3) Festigung und Erweiterung der internationalen Beziehungen mit anderen auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik tätigen Organisationen. 4) Förderung von und Vorsorge für Aus- und Fortbildung aller Personen, die in der medizinischen Ultraschalldiagnostik tätig sind. 5) Beratung von Behörden und Erstellung von Referaten in Fragen, welche die medizinische Ultraschalldiagnostik betreffen. § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
1) Als ideelle Mittel dienen: wissenschaftliche Vorträge, Arbeitstagungen, Fortbildungskurse sowie ein jährlicher Kongress. 2) Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch: jährliche Mitgliedsbeiträge, etwaigen Überschuss aus dem jährlichen Kongress, freiwillige Zuwendungen, Subventionen, Verwaltung von Vermögen.
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