Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
ÖGUM Geschäftsstelle
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AT-1010 Wien, Österreich
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Öffnungszeiten:
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Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufen

iconStufeninhaber 2 und 3
iconMehrstufenkonzept komplett

Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufe I

18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nachweis qualifizierter Basiskenntnisse in der Ultraschalldiagnostik: Nachweis von 300 selbst durchgeführten geburtshilflichen Ultraschallunter­suchungen und 300 selbst durchgeführten gynäkologischen Ultraschallunter­suchungen. Der Nachweis der Untersuchungen muß über Dokumente erfolgen und kann nicht  über kumulative Bescheinigungen erbracht werden!


Ausnahmen:
Bei Tätigkeit in einem Ultraschallzentrum der ÖGUM-DEGUM-Stufe II oder III werden Bescheinigungen der ÖGUM-DEGUM-Ausbilder der Stufe II oder III akzeptiert.
Bei abgeschlossener Facharztausbildung genügt eine Kopie der Facharztanerkennung sowie eine Kopie des Zeugnisses, aus dem die qualifizierten Basiskenntnisse hervorgehen.
Nach 8 Jahren muß nachgewiesen werden, daß man weiterhin in der sonographischen Diagnostik tätig ist!

Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufe II

Stufe I ist Voraussetzung!

Weitere Voraussetzungen bzw. Nachweise müssen erbracht werden !

1.      Mindestens 2 Jahre Stufe I (Kopie beifügen)

2.      ÖGUM-Mitgliedschaft

3.      Nachweis über abgeschlossene Facharztausbildung. (Kopie beifügen)

4.      Nachweis von mindestens 30 selbst untersuchten und dokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme (Kopf, Hals, Thorax, Abdomen, Extremitäten),
WICHTIG:  Bilder, Befunde und Übersichtsliste bitte mit einsenden !

5.      Bescheinigung , daß alle Fehlbildungen selbst geschallt und dokumentiert wurden.

6.      Auflistung der Fehlbildungen.

7.      Aktueller Fortbildungsnachweis (ÖGUM-DEGUM-anerkannte Kongresse und Kurse, z. B. Dreiländer-Treffen). 

8.      Besondere apparative Ausstattung (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z.B. Video). 

9.      Abschließende mündliche Prüfung, die von Mitgliedern der Stufe III vorgenommen wird.

Die Stufenanerkennung gilt für 5 Jahre. Danach muss ein Tätigkeitsnachweis bezüglich der weiteren Fehlbildungsdiagnostik erbracht werden.

Stufe II-Verlängerung

Nachweis von 15 Fehlbildungen innerhalb der letzten 5 Jahre (Auflistung und Bilder)
Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 von der ÖGUM u. DEGUM anerkannten Fortbildungs­veranstaltungen pro Jahr
Die Stufenverlängerung gilt wiederum 5 Jahre und muß danach erneut beantragt werden.

Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufe III

Ein Antrag kann nicht mehr selbst gestellt werden !
Ein Kandidat wird von Stufe III-Mitgliedern vorgeschlagen, wobei mindestens drei Stufe III-Mitglieder den Vorschlag befürworten müssen.

Weiterhin müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein !

1.      ÖGUM-DEGUM-Stufe II.

2.      Habilitation oder habilitationsähnliche Leistung mit einem Thema der Sonographie auf dem Gebiet der Gynäkologie oder Geburtshilfe.

3.      Leiter, bzw. stellvertretender Leiter einer Institution für pränatale Medizin mit verantwortlicher Schwangerschaftsbetreuung und Geburtsleitung bei Risikopatientinnen; dabei sollte eine inter­disziplinäre Zusammenarbeit  gewährleistet sein.

4.      Nachweis spezieller Erfahrung mit modernen apparativen und invasiven pränatalen fetalmedizinischen Techniken:
            - Doppler
            - Farbdoppler
            - CVS
            - Amniozentese
            - Fetalblutgewinnung (Cordozentese)
            - Eingriffe am Feten.

5.      Nachweis von Publikationen.

6.      Durchführung von ÖGUM-DEGUM-anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.

7.      Probevortrag vor der Stufe III-Versammlung.

8.      Zustimmung der Stufe III-Versammlung bezüglich einer Aufnahme in die ÖGUM-DEGUM-Stufe III (2/3-Mehrheit erforderlich).

*Assoziierte Stufe III-Mitgliedschaft

Bei hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der allgemeinen gynäkologischen Sonographie, der Mammasonographie, der Dopplerdiagnostik oder sonstiger spezieller Tätigkeiten ist eine Teilgebietsstufeneinteilung der ÖGUM-DEGUM-Stufe III möglich.

 
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