Sonographie – Ausbildungsrichtlinien
der Österreichischen Ärztekammer
2. Entwurf der
Österreichischen
Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
(Stand 10. September 2007, nach Begutachtung der
meisten Fachgesellschaften)
A. Einleitung
Die Ultraschalldiagnostik hat sich seit dem letzten Beschluss einer
Ausbildungsordnung vor 14 Jahren in mehrerlei Hinsicht weiter
entwickelt und verändert. Zunehmend mehr Fachrichtungen setzen die
Sonographie entsprechend ihren speziellen Erfordernissen im klinischen
Alltag ein wie z.B. intraoperative Sonogragphie, US-geführte
Regionalanästhesie. Technische Fortschritte wie die Entwicklung
portabler Systeme haben das Einsatzspektrum erweitert, insbesondere in
der Notfallmedizin. Die Sonographie bewährt sich als strategisches
Instrument in der Notfallaufnahme. Neue Untersuchungstechniken wie die
Kontrastmittelsonographie eröffnen mit entsprechender Erfahrung neue
Optionen.
Andrerseits ist die Sonographie die am besten verfügbare Bild gebende
Basisdiagnostik, ohne Strahlenexposition und bei entsprechender
Untersuchungsqualität kosteneffizient.
Nur gut ausgebildete Ärzte können eine effektive Ultraschalldiagnostik
leisten. Das Medizinstudium lehrt bestenfalls deren Möglichkeiten, in
der Weiterbildung zum Facharzt fehlen oftmals Standards und
strukturierte Angebote. Die Europäische Gesellschaft für Ultraschall in
Medizin und Biologie hat fundierte Empfehlungen zur Praxis des
Medizinischen Ultraschalls vorgelegt. Diese sehen ein dreistufiges
Qualitätssystem vor, indem es Mindesterforderungen an Untersucher- und
Gerätequalität definiert. Es soll flächendeckend eine hochwertige
Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisversorgung bis zu
Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen (USMed/EJU 2006;
27:79-95).
B. 3 - Stufenkonzept
Stufe 1: Der Stufe1- Untersucher leistet die sonographische Basisdiagnostik
zur Erkennung von häufigen Krankheitsbildern. Er ist in der Lage zu
entscheiden, inwieweit seine Ergebnisse ausreichend sind, bzw. welche
weiteren diagnostischen Schritte erforderlich und geeignet sind.
Eine fundierte theoretische Ausbildung ist nach zuweisen, am besten in
einem zertifizierten Kurssystem, in einem Ausmaß von 20-56 Stunden je
nach Fach- bzw. Organbereich. Für den Nachweis der praktischen
Ausbildung sind die von einem Ausbildner supervidierten und
dokumentierten Befunde vorzulegen.
Die Präzisierung der Ausbildungserfordernisse erfolgt durch die zuständigen Arbeitskreise bzw. Fachgesellschaften.
Stufe 2: (Ausbilder) Aufgabe des Stufe 2-Untersuchers ist die
hochqualifizierte Sonographie, die zusätzlich zu den Aufgaben der
Basisdiagnostik die Referenzdiagnostik für die Stufe 1-Diagnostik mit
speziellen Fragestellungen und Techniken umfasst.
Für die Qualifikation der Stufe 2 ist erforderlich:
- mindestens 5 jährige Ausübung der Ultraschalldiagnostik im jeweiligen Fachgebiet.
- Regelmäßige theroretische Weiterbildung
- Eine angemessene Anzahl von selbständig durchgeführten Untersuchungen (1000-5000 je nach Fachgebiet).
- Lehre unter Supervision in einem strukturierten Ausbildungskonzept
- Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten gewünscht.
- Erfolgreiches Absolvieren eines Fachgesprächs.
Die Präzisierung der Qualifikationserfordernisse erfolgt durch die
zuständigen Arbeitskreise der ÖGUM in Abstimmung mit den jeweiligen
Fachgruppen, bzw. Fachgesellschaften.
Stufe 3: (Kursleiter?)
Stufe 3 –Untersucher sind Referenz-Experten in ihrem Fachgebiet für
spezielle Fragestellungen. Sie sind zuständig für die Supervision der
Ausbildung in der Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen. Sie
verwenden einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit für
Ultraschalluntersuchungen, Unterricht und Weiterentwicklung der
Sonographie.
Stufe 3 –Untersucher müssen über die Stufe 2 hinaus wissenschaftliche
Arbeit und evaluierte Erfahrungen in der Lehre nachweisen. Die
Zuerkennung der Stufe 3 –Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem
Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter in Absprache mit den zuständigen
Vertretern aus den Fachgesellschaften.
Fachspezifische internationale Erfordernisse (z.B. FMF) können auch Zwischenstufen erforderlich machen.
Anmerkung:
Um einer gewissen Klarheit willen, von der Basis über die
Administration bis zur akademischen Ehre, ist es dringend
wünschenswert, Stufe 2 und Ausbilder sowie Stufe 3 und Kursleiter
gemeinsam zu entwickeln. Grundlage können die bisher gültigen
Richtlinien sein. Ausnahmen sind von den Arbeitskreisen bzw.
Fachgesellschaften zu begründen.
C. Rezertifizierung
Eine kontinuierliche theoretische Weiterbildung und eine anhaltende
Tätigkeit in medizinischer Ultraschalldiagnostik sind für alle in
diesem System Beteiligten innerhalb von 5 Jahren im Sinne einer
Rezertifizierung erforderlich.
Anhänge
Anhang 1: Gyn/Gynäkologie
Anhang 2: Abdomen
Anhang 3: Urologie
Anhang 4: Gefäße
Anhang 5: Kinderheilkunde
Anhang 6: Thorax
Anhang 7: Mamma
Anhang 8: Kopf/Hals
Anhang 9: Schilddrüsen
Anhang 10: Bewegungsapparat
10.09.07 G. Mathis
|