Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
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Sonorichtlinien NEU

Sonographie – Ausbildungsrichtlinien der Österreichischen Ärztekammer

2. Entwurf der

Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

(Stand 10. September 2007, nach Begutachtung der meisten Fachgesellschaften)



A. Einleitung

Die Ultraschalldiagnostik hat sich seit dem letzten Beschluss einer Ausbildungsordnung vor 14 Jahren in mehrerlei Hinsicht weiter entwickelt und verändert. Zunehmend mehr Fachrichtungen setzen die Sonographie entsprechend ihren speziellen Erfordernissen im klinischen Alltag ein wie z.B. intraoperative Sonogragphie, US-geführte Regionalanästhesie. Technische Fortschritte wie die Entwicklung portabler Systeme haben das Einsatzspektrum erweitert, insbesondere in der Notfallmedizin. Die Sonographie bewährt sich als strategisches Instrument in der Notfallaufnahme. Neue Untersuchungstechniken wie die Kontrastmittelsonographie eröffnen mit entsprechender Erfahrung neue Optionen.
Andrerseits ist die Sonographie die am besten verfügbare Bild gebende Basisdiagnostik, ohne Strahlenexposition und bei entsprechender Untersuchungsqualität kosteneffizient.

Nur gut ausgebildete Ärzte können eine effektive Ultraschalldiagnostik leisten. Das Medizinstudium lehrt bestenfalls deren Möglichkeiten, in der Weiterbildung zum Facharzt fehlen oftmals Standards und strukturierte Angebote. Die Europäische Gesellschaft für Ultraschall in Medizin und Biologie hat fundierte Empfehlungen zur Praxis des Medizinischen Ultraschalls vorgelegt. Diese sehen ein dreistufiges Qualitätssystem vor, indem es Mindesterforderungen an Untersucher- und Gerätequalität definiert. Es soll flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisversorgung bis zu Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen (USMed/EJU 2006; 27:79-95).


B. 3 - Stufenkonzept

Stufe 1: Der Stufe1- Untersucher leistet die sonographische Basisdiagnostik zur Erkennung von häufigen Krankheitsbildern. Er ist in der Lage zu entscheiden, inwieweit seine Ergebnisse ausreichend sind, bzw. welche weiteren diagnostischen Schritte erforderlich und geeignet sind.
Eine fundierte theoretische Ausbildung ist nach zuweisen, am besten in einem zertifizierten Kurssystem, in einem Ausmaß von 20-56 Stunden je nach Fach- bzw. Organbereich. Für den Nachweis der praktischen Ausbildung sind die von einem Ausbildner supervidierten und dokumentierten Befunde vorzulegen.
Die Präzisierung der Ausbildungserfordernisse erfolgt durch die zuständigen Arbeitskreise bzw. Fachgesellschaften.


Stufe 2: (Ausbilder) Aufgabe des Stufe 2-Untersuchers ist die hochqualifizierte Sonographie, die zusätzlich zu den Aufgaben der Basisdiagnostik die Referenzdiagnostik für die Stufe 1-Diagnostik mit speziellen Fragestellungen und Techniken umfasst.
Für die Qualifikation der Stufe 2 ist erforderlich:
- mindestens 5 jährige Ausübung der Ultraschalldiagnostik im jeweiligen Fachgebiet.
- Regelmäßige theroretische Weiterbildung
- Eine angemessene Anzahl von selbständig durchgeführten Untersuchungen (1000-5000 je nach Fachgebiet).
- Lehre unter Supervision in einem strukturierten Ausbildungskonzept
- Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten gewünscht.
- Erfolgreiches Absolvieren eines Fachgesprächs.
Die Präzisierung der Qualifikationserfordernisse erfolgt durch die zuständigen Arbeitskreise der ÖGUM in Abstimmung mit den jeweiligen Fachgruppen, bzw. Fachgesellschaften.


Stufe 3: (Kursleiter?)
Stufe 3 –Untersucher sind Referenz-Experten in ihrem Fachgebiet für spezielle Fragestellungen. Sie sind zuständig für die Supervision der Ausbildung in der Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen. Sie verwenden einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit für Ultraschalluntersuchungen, Unterricht und Weiterentwicklung der Sonographie.
Stufe 3 –Untersucher müssen über die Stufe 2 hinaus wissenschaftliche Arbeit und evaluierte Erfahrungen in der Lehre nachweisen. Die Zuerkennung  der Stufe 3 –Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter in Absprache mit den zuständigen Vertretern aus den Fachgesellschaften.

Fachspezifische internationale Erfordernisse (z.B. FMF) können auch Zwischenstufen erforderlich machen.

Anmerkung:
Um einer gewissen Klarheit willen, von der Basis über die Administration bis zur akademischen Ehre, ist es dringend wünschenswert, Stufe 2  und Ausbilder sowie Stufe 3 und Kursleiter  gemeinsam zu entwickeln. Grundlage können die bisher gültigen Richtlinien sein. Ausnahmen sind von den Arbeitskreisen bzw. Fachgesellschaften zu begründen.


C. Rezertifizierung

Eine kontinuierliche theoretische Weiterbildung und eine anhaltende Tätigkeit in medizinischer Ultraschalldiagnostik sind für alle in diesem System Beteiligten innerhalb von 5 Jahren im Sinne einer Rezertifizierung erforderlich.


Anhänge

Anhang 1: Gyn/Gynäkologie
Anhang 2: Abdomen
Anhang 3: Urologie
Anhang 4: Gefäße
Anhang 5: Kinderheilkunde
Anhang 6: Thorax
Anhang 7: Mamma
Anhang 8: Kopf/Hals
Anhang 9: Schilddrüsen
Anhang 10: Bewegungsapparat



10.09.07 G. Mathis