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Die AG Echokardiographie der ÖKG erlaubt sich über das Auslaufen der Übergangsbestimmung für die Ausbildung in Echokardiographie mit 1.1.2007 zu informieren. Die unten angeführte Ausbildungsrichtlinie, die in Zusammenarbeit der Österreichischen Ärztekammer (Bundesfachgruppe Innere Medizin und Bundesfachgruppe Kinder – und Jugendheilkunde) mit der Arbeitsgruppe Echokardiographie der österreichischen Kardiologischen Gesellschaft und der Arbeitsgruppe Sonographie der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde erarbeitet wurde, ersetzt nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen ab 1.1.2007 die am 20.Oktober 1993 im Vorstand der Österreichischen Ärztekammer beschlossene Richtlinie.
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