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Verpflichtungen eines ÖGUM-Kursleiters |
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Allgemein
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Autor: Jürgen Wieländner
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1. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet zumindest jedes 2. Jahr einen Ultraschallkurs seines Fachgebietes abzuhalten oder als Referent an einem Ultraschallkurs seines Faches teilzunehmen. Sollte von einem Kursleiter 3 Jahre lang kein ÖGUM-Kurs veranstaltet worden sein oder keine Teilnahme an einem ÖGUM-Ultraschallkurs des jeweiligen Fachgebietes nachgewiesen werden können, erlischt die Kursleiterschaft.
2. Ein ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet, die von ihm organisierten und/oder durchgeführten Ultraschallkurse gemäß den Richtlinien der ÖGUM für Organisation und Durchführung von Ultraschallkursen zu veranstalten. Bei Verstößen gegen die Richtlinien von Organisation und Durchführung eines ÖGUM-Ultraschallkurses wird von Seiten des erweiterten ÖGUM-Vorstandes der Status des ÖGUM-Kursleiters aberkannt.
3. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet in seinen Kursen die kostenpflichtige ÖGUM-Vignette zu verwenden.
4. Der ÖGUM-Kursleiter ist verpflichtet seinen Wissenstand ständig zu aktualisieren.
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Antrags- und Aufnahmeverfahren |
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Allgemein
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Autor: Jürgen Wieländner
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1. Bewerbungsschreiben einschließlich beider Empfehlungsschreiben mit Publikations- und Vortragsverzeichnis mit Sonderdrucken an den ÖGUM-Vorstand.
2. Der erweiterte ÖGUM-Vorstand prüft die Unterlagen und setzt im positiven Fall im Rahmen einer kommenden erweiterten Vorstandssitzung einen Termin fest, bei welchem dem Bewerber mit einem 10minütigen wissenschaftlichen Vortrag aus seinem sonographischen Fachgebiet Gelegenheit gegeben wird sich zu präsentieren. Für diese Präsentation werden 2 Themen vom erweiterten ÖGUM-Vorstand zeitgerecht dem Bewerber vorgegeben, wobei eines auszuwählen ist.
3. Der Bewerber erhält eine Bestätigung, die ihn als ÖGUM-Kursleiter für das spezielle Fachgebiet ausweist.
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Bewerbung zum ÖGUM-Kursleiter |
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Allgemein
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Autor: Jürgen Wieländner
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1. Abgeschlossene Facharztausbildung.
2. Mindestens 5 jährige aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik des jeweiligen Fachgebietes.
3. ÖGUM-Mitgliedschaft.
4. Mindestens 4000 eigene nachweisbare sonographische Untersuchungen.
5. Pro Jahr müssen mindestens 700 sonographische Untersuchungen selbst durchgeführt werden.
6. 3 zitierbare Veröffentlichungen als Erstautor aus dem Gebiet wofür die Kursleiterschaft beantragt wird, sowie 3 weitere Veröffentlichungen aus dem Gebiet der Sonographie, wobei auch Veröffentlichungen zulässig sind, die den Aspekt der Sonographie miteinbeziehen (2 davon werden auch als 2. Autor akzeptiert).
7. Die Bürgschaft von 2 anerkannten ÖGUM-Kursleitern oder Mitgliedern des erweiterten ÖGUM-Vorstandes ist jeweils in Form eines Empfehlungsschreibens vorzulegen, wobei die Bürgen dem Bewerber didaktische Fähigkeiten, geeignetes und ausreichendes Bildmaterial und fundiertes Fachwissen bescheinigen.
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Untersuchungsstandard der Thoraxsonographie |
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Thorax
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Autor: Jürgen Wieländner
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Die Thoraxsonographie bietet keine Übersicht über den gesamten Thorax, jedoch einen Ausschnitt, der bei entsprechender Fragestellung im Kontext zu den Übersichtsdarstellungen wertvolle Zusatzinformationen liefert. In manchen klinisch häufigen Fragestellungen (wie z.B. Pleuraerguss) ist die Thoraxsonographie die beste und per se Methode der Wahl. An der gesunden Lunge wird der Ultraschall fast völlig reflektiert. Pulmonale Prozesse können mit US erreicht werden, wenn konsolidiertes Lungengewebe an die viszerale Pleura reicht und dadurch ein Schallfenster, eine pathologische Schalltransmission ermöglicht. Schallschatten finden sich am knöchernen Thorax, die insbesondere hinter den Rippen durch Atemmaöver überbrückt werden können. Transjugulär ist das vordere obere Mediastinum bis zum aortopulmonalen Fenster gut einsehbar. Als Ergänzung bieten sich hier die transösophageale und transbroncheale Sonographie an, die allerdings vom Aufwand und der Handhabung invasive Untersuchungsverfahren sind.
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Standarddokumentation der Sonografie des kindlichen Neurokraniums |
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Kinderheilkunde
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Autor: Jürgen Wieländner
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 17. Februar 2010 )
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Download: Neurokranium
Riccabona M, Schweintzger G, vonRohden L, Zoder G, Vergesslich C, Hahn H, Staudt F, Leidig E, Deeg KH
Apparative Mindestvoraussetzung
- Sektorschallkopf (transfontanellär und transtemporal)
- Linearschallkopf (Hirnoberfläche)
- Frequenz:
o 7 MHz Frühgeborene
o 5 MHz Säuglinge / Reifgeborene
o 3.5 MHz ältere Säuglinge
o (für transtemporalen US: Frequenz nach Verknöcherungsgrad / Alter, 5-2MHz)
- Auf Intensivstation: Möglichkeit zur Farbdopplersonografie + PW-Dopplersonografie
Beachte: möglichst niedriger mechanischer (MI), thermischer Index (TI) und niedrige Schallenergie (Watt),
kurze Untersuchungsdauer, insbesondere bei schwer kranken Frühgeborenen
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Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufen |
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Gyn/Geburtshilfe
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Autor: Jürgen Wieländner
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 5. Mai 2008 )
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Stufeninhaber II und III
Mehrstufenkonzept komplett
Anforderungen zur Erlangung der ÖGUM-DEGUM-Stufe I
18 Monate ärztliche Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nachweis qualifizierter Basiskenntnisse in der Ultraschalldiagnostik: Nachweis von 300 selbst durchgeführten geburtshilflichen Ultraschalluntersuchungen und 300 selbst durchgeführten gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen. Der Nachweis der Untersuchungen muß über Dokumente erfolgen und kann nicht über kumulative Bescheinigungen erbracht werden!
Ausnahmen:
Bei Tätigkeit in einem Ultraschallzentrum der ÖGUM-DEGUM-Stufe II oder III werden Bescheinigungen der ÖGUM-DEGUM-Ausbilder der Stufe II oder III akzeptiert.
Bei abgeschlossener Facharztausbildung genügt eine Kopie der Facharztanerkennung sowie eine Kopie des Zeugnisses, aus dem die qualifizierten Basiskenntnisse hervorgehen.
Nach 8 Jahren muß nachgewiesen werden, daß man weiterhin in der sonographischen Diagnostik tätig ist!
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