Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
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Neue Indikationenliste der Krankenversicherungen für Pränataldiagnostische Leistungen
Mitteilungen - Vorstand


Sehr geehrte KollegInnenSample ImageSample Image

Der Indikationskatalog, den die Krankenvericherungen für Pränataldiagnostische Leistungen aufgelistet hatten, ging schon auf ein rund 30 Jahre altes Schreiben zurück. Darin gab es die aktuellen Untersuchungen wie Ersttrimester-Screening, Combined Test oder Organscreening bekanntermaßen nicht. Daher wurden in vielen Institutionen diese anfangs neuen Leistungen mit deutlich erhöhtem personellem, ausbildungsaufwändigem und appartivem Aufwand auch nicht unter diesem Sammelkatalog - meist gedeckelt in Ambulanzpauschalen und deshalb nahezu kostenlos für die Versicherer- erbracht. In den letzten beiden Jahren hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger offenbar auf Druck der Versicherten die Akzeptierung der genannten Leistungen als etablierte Methoden gefordert, damit eben diese Untersuchungen kostenlos für die Versicherten und sehr kostengünstig für die Versicherer erbracht werden. Es wird hier von der seiten der Versicherer niedergeschrieben, dass diese Leistungen in speziellen Institutionen an Krankenanstalten erbracht werden sollen. Von einer Leistungserbingung extramural, sowie es beispielsweise in Deutschland mit hoher Qualität in Spezialpraxen üblich ist, unter wirklicher Kostendeckung der Krankenkassen ist nicht die Rede.

Von seiten der PränataldiagnostikerInnen der Österreichischen Gesellschaft für Perinatale Medizin und der ÖGUM wurde der Hauptverband darauf hingewiesen, dass die alten Formulierungen nicht mehr aktuell und damit unklar sind und deshalb einer Neuformulierung bedürfen. Nach Interaktionen ist vom Hauptverband der Österreichichen Sozialversicherungsträger beiliegende Indikationenliste ausgesandt worden, auf die wir hiermit hinweisen wollen. Damit ergeben sich im Falle einer Umsetzung sowohl für die Pränatalmedizinischen Einrichtungen der Krankenanstalten als auch für die Praxen,. insbesondere wenn Pränatalmedizinisch gearbeitet wird, Auswirkungen in organisatorischer und abrechungsseitiger Hinsicht.

Inhaltlich ist festzustellen, dass damit im Gegensatz zu einem zwischenzeitlich herausgegebenen Hauptverbandsschreiben das Organscreening nicht mehr als sonographische Untersuchung bei erhöhtem genetischen Risiko, wie beispielsweise bei der sogenannten Altersindikation, finanziert und damit als Selbstzahleruntersuchung gesehen wird. Wir möchten dies nicht weiter kommentieren, empfehlen aber , dies im Falle einer  Krankenhausbasierten Einheit mit der Wirtschaftsdirektion und /oder Ärztlichen Direktion abzustimmen und den Zuweisern zur Kenntniszu bringen. Wir meinen darüber hinaus, dass im Falle einer versäumten Ersttrimesterdiagnostik aus medizinischer Sicht ein Organscreening dennoch indiziert erscheint. Es wird interessant werden zu sehen, wie sich dies auf die Organscreeningfrequenz in jenen Bundesländern auswirken wird  wo dies umgesetzt wird.



Horst Steiner und Erich Hafner

AK Gynäkologie und Geburtshilfe


iconHauptverband der Oesterreichischen Sozialversicherungstraeger

 

 
Gegenseitige Anerkennung der US-Ausbildung von DEGUM, ÖGUM und SGUM
Mitteilungen - Vorstand
Sample ImageBeim Treffen der Vorstände der deutschsprachigen Ultraschallgesellschaften am 11.und 12. April 2008 in Salzburg wurde ein jahrelanger Entwicklungsprozess abgeschlossen: Ausbildungen in den verschiedenen US-Disziplinen werden gegenseitig anerkannt. Alle drei Gesellschaften haben zumindest ein 2-Kurs-System (DEGUM und SGUM 3); es sind einvernehmliche Kurse mit gemeinsamen Plaketten. Gewisse Unterschiede werden bestehen in deren zeitlichen Ausdehnung, der zeitlichen Verteilung von Praxis und Theorie: maximal 6 Kursteilnehmer pro Praktikumsplatz mit Tutor. Eine Aktivzeitangleichung während der Kurse (praktischer Teil) wird empfohlen, von der SGUM auch das „Final teaching“. Das heißt, dass für Spitalsärzte das ÖGUM-Zertifikat auch in D und CH voll gilt, wenn jemand in eine Klinik ins Ausland wandert.

Wer mit der Ausbildung aus dem Ursprungsland sich in einem anderen Land  niederlassen und verrechnen will, muss die lokalen Erfordernisse ergänzen:
- in Deutschland über die in Österreich erforderlichen 40 Kursstunden hinaus einen Abschlusskurs im Ausmaß von 16 Stunden nach KV-Richtlinien absolvieren. In Deutschland wird die Verrechnung von der Kassenvereinigungen (KV) vergeben. Die Handhabung ist in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich. Am besten hält man sich an die Richtlinien der Bundes-KV (www.kbv.de) und erkundigt sich dann zusätzlich nach den Bundesländergepflogenheiten. 
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Ultraschall in der Facharztausbildung
Mitteilungen - Vorstand

icon Vorwort für die ÖGUM-Mitteilungen 5/07

Sample ImageDie Diskussion um die Ultraschall - Ausbildungsrichtlinien ist jetzt an einem entscheidenden Punkt angelangt: wie ist die Sonographie in die Facharztausbildung integriert? Was braucht es für das Hauptfach, welche Kenntnisse und Erfahrungen sind von Spezialisten oder Zusatzfachärzten zu erbringen?

1.  Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt 2006 sieht bei den Sonographie-Inhalten in den Rasterzeugnissen wenig Konkretes vor: bei den Gynäkologen, Radiologen und Pädiatern werden gewisse Fallzahlen verlangt (siehe Kasten), bei den Internisten lediglich „ Sonographie (Abdominell, Gefäßdoppler, Echokardiogramm, Small parts)“. Für FachärtzInnen für Neurlogie werden „vertiefte Erfahrung in Neurosonographie“ genannt, bei anderen wiederum lapidar „fachspezifische Sonographie“. Irgendwie werden die Ultraschallkenntnisse irgendwann mit der fachlichen Muttermilch eingesogen und dann in einem gut gemeinten Rasterzeugnis bestätigt. Sehen wir die Realität: an vielen Abteilungen gibt es kein ordentliches Ultraschallgerät geschweige denn einen qualifizierten Ausbildner.
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Pränataler Ultraschall - OGH macht Medizinpolitik bei der Schwangerenbetreuung
Mitteilungen - Gyn/Geburtshilfe
Active ImageDie Wogen die letzte OGH-Entscheidung  betreffend den pränatalen Ultraschall sind noch nicht abgeebt (Kommentar dazu in Ultraschall in Med. 2007; 28:3-4), schon gibt es neuen brisanten Diskussionsstoff durch die Meinung der obersten RichterInnen (5 OB 148/07m). Klar ist einmal mehr, dass der OGH aktivere Medizinpolitik in Bezug auf die Schwangerenbetreuung betreibt als das Gesundheitsministerium. Wenn man dem Urteil etwas Positives abgewinnen möchte dann, dass es die Anliegen der ÖGUM im Bereich der Qualitätssicherung im Ultraschall unterstreicht. Es gilt die definierten Kriterien für das qualifizierte erweiterte Ultraschall-Screening (ÖGUM/DEGUM,FMF) einzuhalten, wenn man ein solches anbietet um die Diagnosefehlerwahrscheinlichkeit gering zu halten. Wer wenn auch wohlmeinend ein „bisserl schallt“ und vorgibt qualifiziertes Screening durchzuführen gerät allzu leicht in forensische Turbulenzen. Daß mit diesem Urteil aber in vielen Bereichen aus medizinischer Perspektive nicht nachvollziehbare  und realitätsferne Konsequenzen festgeschrieben wurden hört man empört vor allem auch von den KollegInnen an der Basis.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich auch Prof. Brezinka für die Arbeitsgemeinschaft Medizin und Recht der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der Problematik angenommen und eine Stellungnahme abgegeben hat, die etliche Aspekte des Urteils vor allem in Hinblick auf die unmittelbaren Auswirkungen für die tägliche Praxis in den Ordinationen und Spitalsambulanzen diskutiert. Es wird weiter massiver Anstrengungen von allen Seiten bedürfen um das Ultraschallscreening wieder in sinnvolle Bahnen zu lenken.

icon Stellungnahme der AG Medizin und Recht der ÖGGG


 
Vorwort für die ÖGUM-Mitteilungen
Mitteilungen - Gyn/Geburtshilfe

Wozu ein Stufenkonzept in der Sonographie?


In den 1970er Jahren kam es in den deutschsprachigen Ländern zu einer enormen Entwicklung im Ultraschall im Bereich der Geburtshilfe. Über die Basisinformation über eine Schwangerschaft (Anzahl der Feten, Vitalität, Plazentalage, Minimalbiometrie) hinaus entwickelte sich die Fehlbildungsdiagnostik auf stetig steigende Qualitätsstufen. Im weiteren war die Präntalmedizin aus der Pränataldiagnostik geboren, diese ist ohne den Ultraschall nicht denkbar. Naturgemäß basiert ein Mehr an Qualität auf einem „viel mehr“ an Wissen, Erfahrung und Ausrüstung.
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